Stallordnung Tannerhof

Anlage

Zur Reitanlage gehören alle Anlagen die der Pferdehaltung dienen. Darunter sind unter anderem die Stallungen mit Sattelkammern, Putzplätze, die Sanitärräume, der Außenreitplatz, der Roundpen, der Parkplatz, die Weiden sowie die Aufenthaltsräume (Reiterstüberl) zu verstehen. Zu diesen Einrichtungen gehören jeweils alle Einbauten wie Tränken, Futterstellen, Zaunanlagen etc. Übernachtungen sind grundsätzlich verboten. 

Unbefugten ist das Betreten der Anlagen aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.  

Sauberkeit und Ordnung

In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern selbständig für Ordnung zu sorgen, d.h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind stets kindersicher wegzustellen.  

Pferde sollen grundsätzlich nicht in den Stallgassen geputzt werden, sondern nur auf den dafür vorgesehenen Putzplätzen.  

Heizung im Reiterstüberl

Im Reiterstüberl bitte darauf achten, dass die Heizung nicht höher als 18 Grad Celsius eingestellt ist. Bei extremen Witterungen kann die Heizung kurzfristig höher eingestellt werden. Der letzte auf der Anlage muss die Heizung bitte auf „Frostschutz“ zurückstellen (5 Grad Toilette bzw. 7 Grad Reiterstüberl). 

Parken

Beim Parken am Hof, am Reitplatz oder an einer der Weiden bitte stets darauf achten, dass platzsparend geparkt und niemand behindert wird. Bitte insbesondere stets auf eine ausreichende Durchfahrbreite für Maschinen und Traktoren achten. In der Durchfahrt zwischen dem kleinem Hartplatz und den Stallungen sowie auf dem Platz hinter dem Wohngebäude bitte nur kurz zum Ein- oder Ausladen halten.  

Rauchen

In den Ställen ist das Rauchen strikt verboten. Auf der gesamten Reitanlage und den Wiesen dürfen keine Zigarettenkippen auf dem Boden zurückgelassen werden. Kippen sind nur in dafür vorgesehene Aschenbecher zu entsorgen und gehören nicht auf den Mist oder in Äppelkarren. 

Hunde

Hunde dürfen nur nach Absprache mit dem Stallbetreiber mitgebracht werden und dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen auf der gesamten Reitanlage nicht frei laufen.  

Jeder Hundehalter, der seinen Hund mit auf die Anlage bringen möchte, muss auf Verlangen eine angemessene Hunde-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Der Stallbetreiber ist berechtigt, einzelnen Hunden das Betreten der Reitanlage zu verwehren.  

Haftung

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder anderweitig an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.  

Pensionspferde

Pensionsvertrag

Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Pensionsvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Pensionsvertrages.  

Gesundheitsfürsorge

Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, in Abstimmung mit einem Tierarzt alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.  

Weidennutzung

Es dürfen grundsätzlich nur die vom Betrieb freigegebenen Weiden benutzt werden. Bei Schäden an Toren, Zaunanlagen oder anderen Einrichtungen bitte umgehend die Stallbetreiber informieren. Zum Umstellen der Pferde muss immer ein Halfter und ein Strick verfügbar sein.  

Zufütterung

Für die Fütterung der Pferde sind grundsätzlich nur der Stallbetreiber und seine Mitarbeiter zuständig. Niemand darf ohne direkte Absprache mit den Stallbetreibern andere Pferde außer den eigenen füttern.  

Pferde, die von ihren Eigentümern zugefüttert werden, müssen dazu immer aus der Gruppe herausgenommen werden.  

Reitordnung

Nutzungszeiten

Die Reitanlage steht grundsätzlich allen Einstellern und Nutzern gleichberechtigt zur Verfügung. Bei der Terminplanung für die Nutzung des Reitplatzes haben die gewerblichen Einheiten (Reitunterricht, Beritt) Vorrang.  

Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird diese Einschränkung rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.  

Wird der Platz von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigsten einer Pferdelänge erforderlich.

 

Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Nach der Benutzung müssen die Hindernisse selbständig wieder abgeräumt werden. 

Nutzung des Reitplatzes

Die Nutzung des Reitplatzes ist untersagt, wenn dieser schneebedeckt ist oder tiefe Tritte vorhanden sind, die die Trennschicht beeinträchtigen und somit eine Beschädigung des Reitplatzes verursachen können.

Vorrang haben auf dem Platz, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende, und dann der Longierende. Reines
Laufen lassen des Pferdes ist auf dem Reitplatz nicht gestattet. Bodenarbeiten sind auf dem Reitplatz nur im Schritt auszuführen – für das Longieren, Wälzen etc. muss der Roundpen genutzt werden.

Wird der Platz von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.

Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Nach der Benutzung müssen die Hindernisse selbständig wieder abgeräumt werden. 

Reiten im Gelände

Bitte nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straße reiten, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis
des Eigentümers vorliegt. 

Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.

Bitte auf den Ausritt verzichten oder entsprechende Umwege in Kauf nehmen, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.

Bitte Schäden unaufgefordert melden und den Schadensersatz ggf. entsprechend regeln. 

Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.